Der äußere Aufbau des Gesetzes wird von seinem Inhalt bestimmt. Deshalb gibt es kein Schema, das für alle Gesetze passt. Es gibt jedoch Faustregeln, die bei jedem Entwurf eines Gesetzes zu beachten sind. So muss Wichtiges vor dem weniger Wichtigen, eine materielle Vorschrift vor einer Verfahrensregelung, eine Regel vor einer Ausnahme und eine Pflicht vor einer Sanktion erscheinen.
In der Regel bietet sich der Aufbau in folgender Reihenfolge an:
- Regelungen zu Anwendungs- oder Geltungsbereich (Rn. 374),
- Begriffsbestimmungen (Rn. 375 bzw. 267 ff.),
- materielle Regelungen,
- Regelungen zu Verfahren und Zuständigkeit,
- Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften (Rn. 41),
- Übergangsvorschriften (Rn. 421 ff.),
- Inkrafttretensvorschrift (Rn. 440 ff.).
Darstellungen wie Tabellen, und Abbildungen sollten zur Entlastung des Vorschriftentextes möglichst in Anlagen (Rn.390 ff.) aufgeführt werden.
Zur Bedeutung der Gliederung eines Gesetzes für dessen Verständlichkeit siehe auch Teil B Abschnitt III Allgemeine Regeln für verständliche Rechtsvorschriften Rn. 240.