„Gesetzentwürfe müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein“ (§ 42 Absatz 5 Satz 1 GGO). Dies gilt auch für Entwürfe von Rechtsverordnungen (§ 62 Absatz 2 Satz 1 GGO).
Verständlichkeit ist auch bei Rechtsvorschriften keine reine Texteigenschaft, sondern hängt davon ab, wie viel Erfahrung jemand mit dieser Textsorte hat und über wie viel Vorwissen zum jeweiligen Gegenstand der Rechtsvorschrift er verfügt. Gerade beim Verfassen von Regelungstexten ist zu berücksichtigen, dass diese Texte nicht nur von juristisch gebildeten Experten oder von Personen, die im jeweiligen Fachgebiet tätig sind, verstanden werden müssen, sondern so weit wie möglich auch von Personen ohne fachliches Vorwissen. Die Verständlichkeit einer Rechtsvorschrift ist somit auf verschiedene Personenkreise zu beziehen: sowohl auf berufliche Rechtsanwender als auch auf Laien (Rn. 243).
Rechtsvorschriften müssen außerdem barrierefrei sein, damit sie von einer Sprachausgabe-Software (Screenreader) vorgelesen werden können (Rn. 332).
Die Empfehlungen dieses Handbuchs zur sprachlichen Gestaltung von Rechtsvorschriften sind aus allgemeinen Verständlichkeitsprinzipien abgeleitet und werden hier mit rechtssystematischen und rechtsförmlichen Anforderungen verknüpft. Die Empfehlungen sollen dabei helfen, einen logisch strukturierten und klar formulierten Regelungstext zu erstellen, dessen Verständlichkeit allen Lesern – Experten wie auch Laien – zugutekommt.