Geldbeträge werden in der Regel in Ziffern angegeben.
Um im fortlaufenden Text einer Regelung lange und unübersichtliche Ziffernreihen zu vermeiden, wird bei Geldbeträgen in Millionen- bzw. Milliardenhöhe die Anzahl der Millionen bzw. Milliarden in Ziffern angegeben, danach steht das Wort „Millionen“ bzw. „Milliarden“.
Beispiele:
12,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid
1 Milliarde Kubikmeter
Ausnahmen davon bilden
- Haushaltsgesetze und Tabellen, in denen auch Beträge in Millionen- oder Milliardenhöhe nur in Ziffern angegeben werden,
- Bußgeldvorschriften, in denen die Höhe der Geldbuße stets als Zahlwort angegeben wird (die Höhe eines Ordnungs- oder Zwangsgeldes dagegen in Ziffern).
Beispiele:
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.
Das einzelne Ordnungsgeld darf den Betrag von 100 000 Euro nicht übersteigen.
Bei der Angabe von Geldbeträgen steht die Währungsbezeichnung nach dem Betrag. Im Fließtext wird die Währungsbezeichnung ausgeschrieben. In Anlagen (Übersichten, Tabellen, Formularen u. Ä.) dürfen Abkürzungen (z. B. „EUR“, „SFR“) und allgemein bekannte Währungssymbole (zum Beispiel: „€“, „$“) verwendet werden.
Werden in einer Rechtsvorschrift Geldbeträge angegeben, die ausschließlich auf volle Euro lauten, werden keine Nachkommastellen angegeben.
Beispiel:
Der Preis für zeitabhängig über Rufnummern für Premium-Dienste abgerechnete Dienstleistungen darf höchstens 3 Euro pro Minute betragen, …