Die Kurzbezeichnung ist ein einziges zusammengesetztes Substantiv, das aus einem oder gelegentlich mehreren Schlüsselbegriffen und der Rangangabe „Gesetz“ besteht. Die Rangangabe steht in der Kurzbezeichnung immer am Ende.
Beispiel 1:
Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes (Bundesgebührengesetz – BGebG)
Bei mehreren Begriffen werden diese durch Bindestriche mit der Rangangabe verbunden.
Beispiel 2:
Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus (Rechtsextremismus-Datei-Gesetz – REDG)
Die Schlüsselbegriffe für die Kurzbezeichnung sollten aus der Bezeichnung stammen und die Zusammensetzung sollte nicht zu lang sein.
Beispiel 3:
Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken (Verwaltungsdatenverwendungsgesetz – VwDVG)
Eine Kurzbezeichnung kann ausnahmsweise auch ohne Schlüsselbegriffe aus der Bezeichnung gebildet werden, wenn stattdessen ein anderes Schlagwort auf den Inhalt bzw. den Gegenstand des Gesetzes treffend hinweist.
Beispiele 4:
Gesetz zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungsdaten (Satellitendatensicherheitsgesetz – SatDSiG)
Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG)