Das gespaltene Inkrafttreten ist von besonderer Bedeutung, wenn ein Stammgesetz bei seinem Inkrafttreten durch eine oder mehrere Rechtsverordnungen begleitet werden soll, für die das Stammgesetz die Ermächtigungsnormen enthält. In diesem Fall sollen die Einzelvorschriften, die eine Verordnungsermächtigung enthalten, am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Für das Gesetz im Übrigen sollte ein Inkrafttretenszeitpunkt bestimmt werden, zu dem die Vorbereitung der Verordnung abgeschlossen und ihr Erlass möglich sein werden.
Beispiel:
§ 3
Bevorrechtigungen; Verordnungsermächtigung
…
(3) In Rechtsverordnungen nach § 6 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes können
- die Bevorrechtigungen näher bestimmt werden,
- die Einzelheiten der Anforderungen an deren Inanspruchnahme festgelegt werden,
- die erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen, insbesondere Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, für stationsunabhängiges und stationsbasiertes Carsharing bestimmt werden und
- die Einzelheiten zur Regelung des Verkehrs zu Gunsten von Fahrzeugen eines oder mehrerer bestimmter Carsharinganbieter, die ein stationsbasiertes Angebot zur Verfügung stellen, festgelegt werden, soweit der jeweilige Carsharinganbieter im Rahmen der wegerechtlichen Vorschriften zur Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums berechtigt ist.
Rechtsverordnungen nach Satz 1 erlässt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
§ 7
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. September 2025 in Kraft.
(2) § 3 Absatz 3 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.