Unser komplexes System rechtlicher Regelungen entwickelt sich ständig weiter, indem neue Gesetze geschaffen oder vorhandene Gesetze verändert werden. Bei der Frage, ob man Regelungen zu einem eigenständigen Regelungswerk in Form eines neuen Stammgesetzes zusammenfasst, gilt als Faustregel: Ein neues Stammgesetz bietet sich immer dann an, wenn die geplanten Regelungen inhaltlich eng miteinander zusammenhängen und sich sinnvoll von bereits in anderen Stammgesetzen geregelten Materien abgrenzen lassen oder wenn sie von außerordentlichem öffentlichen Interesse sind.
Stammgesetze regeln somit mehr oder weniger komplexe Materien mit mehreren zusammenhängenden Einzelvorschriften, die unter einer Überschrift zusammengefasst und grundsätzlich mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft gesetzt werden.