Die Mantelverordnung hat nur eine Eingangsformel. Die dort angegebenen Verordnungsermächtigungen müssen alle Änderungen von Stammverordnungen bzw. enthaltene Stammverordnungen abdecken. In der Begründung zum Entwurf der Mantelverordnung soll dargelegt werden, welche Änderung oder Neuregelung auf welche der angegebenen Ermächtigungsnormen gestützt wird.
Praxistipp
Bei der Entwurfsbearbeitung ist es wie bei einer späteren Kontrolle der Rechtmäßigkeit einer Verordnung wichtig zu wissen, welche Änderung oder Neuregelung der Verordnung aufgrund welcher Rechtsgrundlage ergeht.
Weil die Eingangsformel der Mantelverordnung alle Vorschriften der Rechtsgrundlage zusammenfasst, ohne sie einzelnen Artikeln zuzuordnen, empfiehlt es sich, für die Entwurfsarbeit eine Übersicht zu fertigen, welche Änderung oder Neuregelung auf welche der angegebenen Ermächtigungsnormen gestützt wird. Aufgrund dieser Übersicht können in der Begründung die notwendigen Aussagen zur Rechtsgrundlage formuliert werden.