Verweisungen auf Quellen, die ihrerseits auf weitere Quellen verweisen, sollen unterbleiben. Das gilt insbesondere für Verweisungen auf Rechtsvorschriften, die ihrerseits auf andere Rechtsvorschriften weiterverweisen. Solche Verweisungsketten führen dazu, dass neben der Bezugsnorm noch weitere Vorschriften herangezogen werden müssen, um zu erkennen, was mit der Verweisungsnorm geregelt wird. Damit behindern Verweisungsketten die Verständlichkeit (Rn. 89).
Beschreibung einer zu vermeidenden Verweisungskette:
So besagt § 1908i Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis einschließlich 31. Dezember 2022 geltenden Fassung, dass auf die Betreuung mehrere Vorschriften des Vormundschaftsrechts entsprechend anwendbar sind. Dazu gehört § 1835 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach der Vormund entsprechend § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Ersatz seiner Aufwendungen verlangen kann und für den Ersatz von Fahrtkosten die in § 5 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige getroffene Regelung entsprechend gilt.
Eine Verweisungskette kann ausnahmsweise hilfreich sein, wenn sie verdeutlicht, dass die Bezugsnormen von unterschiedlichen Normsetzern erlassen werden.
Beispiel für eine Verweisungskette aus Bezugsnormen von unterschiedlichen Normsetzern:
§ 98 Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch verweist auf Zulassungsverordnungen:
Die Zulassungsverordnungen regeln das Nähere über die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ... und die Beschränkung von Zulassungen.
§ 33 Absatz 2 Satz 4 der Zulassungsverordnung für Kassenärzte verweist weiter auf landesrechtliche Vorschriften:
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn ... landesrechtliche Vorschriften über die ärztliche Berufsausübung entgegenstehen.
§ 31 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Heilberufsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen verweist auf eine Berufsordnung:
Das Nähere ... regelt die Berufsordnung. Die Berufsordnung wird von der zuständigen Kammer erlassen …