Während des gesamten Rechtsetzungsprozesses ist vielerlei Kommunikation zwischen den verschiedenen Beteiligten nötig, um zu verständlich formulierten Regelungen zu gelangen.
So sollte die Gesetzesredaktion des Bundesjustizministeriums (Rn. 18) bereits in einem möglichst frühen Stadium des Entwurfsprozesses zu Rate gezogen werden, um gemeinsam eine der inhaltlichen Konzeption entsprechende Grundstruktur des Textes zu entwerfen oder um problematische Formulierungen oder neue Begriffe eines ersten Textentwurfs zu besprechen und Lösungsmöglichkeiten auszuloten.
Um rechtssystematische und rechtsförmliche Fehler zu vermeiden, sollte außerdem frühzeitig Kontakt zum zuständigen Rechtsprüfungsreferat (Rn. 10) gesucht werden.
Diese frühe sprachliche, rechtssystematische und rechtsförmliche Beratung ist ein wichtiger Teil der Entwurfsarbeit. Die rechtzeitige Nutzung dieser Expertise hilft dabei, die zu schaffende Rechtsvorschrift in eine rechtssystematisch, sprachlich und rechtsförmlich optimale Form zu bringen.