Die Gesetzesredaktion weist auf sprachliche Fehler, Missverständliches, Unklarheiten und problematische Bezüge hin und bietet Alternativen an. Sie betrachtet mit Blick auf die jeweiligen Adressaten der Regelungen auch die gedankliche Ordnung und die Gliederung des Entwurfs als Ganzes. Sie weist auf verletzte Ordnungsprinzipien und logische Brüche hin.
Ein gut formulierter Entwurf gelingt allerdings nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Gesetzesredaktion, den fachlich Verantwortlichen im federführenden Ressort und dem jeweiligen Rechtsprüfungsreferat (Rn. 10). Neben den Redaktionshinweisen im Entwurfstext haben sich gemeinsame Redaktionsbesprechungen als notwendiges, effektives und zeitsparendes Kommunikationsmittel erwiesen. Da die konkrete Zusammenarbeit mit der Gesetzesredaktion vom jeweiligen Verfahrensstand abhängt, muss ihre Ausgestaltung im Einzelfall zwischen ihr, dem Fachreferat des federführenden Ressorts und dem zuständigen Rechtsprüfungsreferat abgesprochen werden.
Die Gesetzesredaktion gibt auch im Einzelfall Auskunft und Rat zu Wortwahl, Wortbedeutung, Schreibweisen und Zeichensetzung.