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Handbuch der Rechtsförmlichkeit

Teil A Rechtsprüfung

2 Praxis der Rechtsprüfung

    • Das Bundesjustizministerium unterstützt die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bundesbehörden, die Entwürfe für Gesetze und Rechtsverordnungen vorbereiten, bereits vor der Rechtsprüfung (Rn. 14) beim Verfassen von Gesetz- oder Verordnungsentwürfen. Es stellt mit der Gesetzesredaktion auf die Gesetzessprache spezialisierte Expertise zur Verfügung. Die Gesetzesredaktion hilft, die Entwürfe – entsprechend dem in § 42 Absatz 5 GGO verankerten Anspruch – sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich zu formulieren. Gemäß § 42 Absatz 5 Satz 3 GGO sind alle Gesetzentwürfe der Bundesministerien auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit zu prüfen; Entsprechendes gilt für Verordnungsentwürfe. Diese Prüfung sollte so früh wie möglich geschehen. Spätestens jedoch im Rahmen der Rechtsprüfung muss das zuständige Rechtsprüfungsreferat die Sprachprüfung veranlassen (Rn. 19).

      Bei Regelungsentwürfen, die dem Kabinett vorgelegt werden, ist im Anschreiben zur Kabinettvorlage zu vermerken, ob die Gesetzesredaktion beteiligt worden ist.

    • Die Gesetzesredaktion weist auf sprachliche Fehler, Missverständliches, Unklarheiten und problematische Bezüge hin und bietet Alternativen an. Sie betrachtet mit Blick auf die jeweiligen Adressaten der Regelungen auch die gedankliche Ordnung und die Gliederung des Entwurfs als Ganzes. Sie weist auf verletzte Ordnungsprinzipien und logische Brüche hin.

      Ein gut formulierter Entwurf gelingt allerdings nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Gesetzesredaktion, den fachlich Verantwortlichen im federführenden Ressort und dem jeweiligen Rechtsprüfungsreferat (Rn. 10). Neben den Redaktionshinweisen im Entwurfstext haben sich gemeinsame Redaktionsbesprechungen als notwendiges, effektives und zeitsparendes Kommunikationsmittel erwiesen. Da die konkrete Zusammenarbeit mit der Gesetzesredaktion vom jeweiligen Verfahrensstand abhängt, muss ihre Ausgestaltung im Einzelfall zwischen ihr, dem Fachreferat des federführenden Ressorts und dem zuständigen Rechtsprüfungsreferat abgesprochen werden.

      Die Gesetzesredaktion gibt auch im Einzelfall Auskunft und Rat zu Wortwahl, Wortbedeutung, Schreibweisen und Zeichensetzung.

    • Auch der Deutsche Bundestag hat eine Stelle für die sprachliche Bearbeitung von Gesetzentwürfen. Gemäß § 80a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) arbeitet der Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag ausschließlich für das Parlament. Er soll auf Beschluss des federführenden Ausschusses einen Gesetzentwurf auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit prüfen und bei Bedarf Empfehlungen an den Ausschuss richten. Der federführende Ausschuss kann diesen Redaktionsstab im gesamten Verlauf seines Beratungsverfahrens hinzuziehen und um Prüfung bitten. Dies gilt insbesondere für die Prüfung von Änderungsanträgen, deren Annahme zu erwarten ist.

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