Die Rechtsprüfung wird im Bundesjustizministerium von demjenigen Referat durchgeführt, das – im Wesentlichen die Ressortzuständigkeiten spiegelnd – auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert ist (Rechtsprüfungs- bzw. Spiegelreferat). Das jeweilige Rechtsprüfungsreferat bezieht weitere Referate des Ministeriums in die Rechtsprüfung ein, wenn es um übergreifende Fragen geht (z. B. zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, zum Datenschutz, zu Kosten oder Gebühren, zum Strafrecht, zu Bußgeldregelungen oder zum Verfahrensrecht). Das Verfassungsrecht ist wegen seiner Bedeutung stets Maßstab der Rechtsprüfung. Sofern sich konkrete verfassungsrechtliche Fragen stellen (vgl. oben Rn. 6), beteiligt das jeweilige Rechtsprüfungsreferat dazu die betroffenen Verfassungsreferate. Das Rechtsprüfungsreferat beteiligt in der Regel auch die Gesetzesredaktion, die die Entwürfe fachlich neutral auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit prüft (Rn. 18 f.). Bei grundsätzlichen oder schwierigen Einzelfragen zur rechtssystematischen, rechtsförmlichen und sprachlichen Gestaltung von Regelungsentwürfen kann das für Grundsatzfragen der Rechtsprüfung zuständige Referat einbezogen werden. Das Rechtsprüfungsreferat fasst alle Stellungnahmen und Hinweise zu einer Stellungnahme zusammen und übersendet diese an das federführende Ressort.
Für die Entwürfe des Bundesjustizministeriums ist das für Grundsatzfragen der Rechtsprüfung zuständige Referat selbst Rechtsprüfungsreferat und ist deshalb durch das federführende Referat zu beteiligen.