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Handbuch der Rechtsförmlichkeit

Teil H Richtlinien für die Fassung von Vertragsgesetzen und vertragsbezogenen Verordnungen

    • Entwurf vom … 1

      Entwurf

      Gesetz

      zu dem Vertrag vom ... [Datum]

      zwischen der Bundesrepublik Deutschland

      und ...

      über [zum, zur o. Ä.] ...

      Vom …

      Der Bundestag hat (ggf.: mit Zustimmung des Bundesrates) das folgende Gesetz beschlossen:

      Artikel 1

      Dem in ... am ... unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ... über ... 2 (ggf.: sowie dem Protokoll zum Vertrag und dem Notenwechsel)3 wird zugestimmt. Der Vertrag (ggf.: sowie das Protokoll und der Notenwechsel) wird (werden) nachstehend veröffentlicht.

      Artikel 2

      (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (ggf.: anderer Zeitpunkt) in Kraft.

      (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel ... Absatz ... (ggf.: sowie das Protokoll und der Notenwechsel) in Kraft tritt (treten), ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

      --------------------------------------------------------------------------------

      1   Der Vermerk entfällt, sobald der Entwurf dem Kabinett vorgelegt wird.

      2   Vollständige und ungekürzte Bezeichnung des Vertrages.

      3   Zur Erwähnung weiterer Urkunden siehe Rn. 757.

      Die nach dem Zustandekommen des Gesetzes nach § 58 GGO erforderlichen Einfügungen sind bei der Anforderung des federführenden Ressorts zur Herstellung der Urschriften der Schriftleitung des Bundesgesetzblatts Teil II im Bundesamt für Justiz mitzuteilen (z. B. Schlussformel, Verkündungsformel, Reihenfolge der Unterschriften).

      Nach Herstellung der Gesetzesurschrift ist Folgendes zu beachten:

      1. Das Ausfertigungsdatum und das Datum nach der Schlussformel werden durch den Bundespräsidenten bzw. die Bundespräsidentin eingefügt.
      2. Bei Abwesenheit eines der Unterzeichner werden die Wörter „Für den (oder: die) ... [Angabe des zu Vertretende/der zu Vertretenden] Der (oder: Die) ... [Angabe des Vertreters/der Vertreterin]“ maschinen- oder handschriftlich eingefügt.
    • Entwurf vom ...

      Entwurf

      Gesetz

      zu dem Übereinkommen vom ... [Datum]

      über [zum, zur o. Ä.] ...

      Vom …

      Der Bundestag hat (ggf.: mit Zustimmung des Bundesrates) das folgende Gesetz beschlossen:

      Artikel 1

      Dem in ... am ... von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten (oder: ... von der Konferenz ... angenommenen) Übereinkommen vom ...1 über ... 2 (ggf.: sowie dem Protokoll zum Übereinkommen und dem Briefwechsel) wird zugestimmt. Das Übereinkommen (ggf.: sowie das Protokoll und der Briefwechsel) wird (werden) nachstehend (mit einer amtlichen deutschen Übersetzung) veröffentlicht.

      (ggf.:)

      Artikel 2

      Die Bundesregierung (ggf.: Das Bundesministerium ...) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit/ohne Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von Artikel ... des Übereinkommens Vorschriften zu erlassen über

      1.  ...

      2.  ...

      Artikel 3

      (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

      (2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel ... Absatz ... (ggf.: sowie das Protokoll und der Briefwechsel) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt (treten), ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

      --------------------------------------------------------------------------------

      1   Die Angabe des Datums entfällt, wenn das Datum der Unterzeichnung des Übereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland mit dem des Vertragsabschlusses übereinstimmt.

      2   Vollständige und ungekürzte Bezeichnung des Vertrages.

      Vgl. auch die Anmerkungen zu Muster A.

    • Entwurf vom ...

      Entwurf

      Gesetz

      zu dem Übereinkommen vom ... [Datum]

      über [zum, zur o. Ä.] ...

      Vom …

      Der Bundestag hat (ggf.: mit Zustimmung des Bundesrates) das folgende Gesetz beschlossen:

      Artikel 1

      Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen von ... vom ... über ... (ggf.: sowie dem Protokoll zum Übereinkommen und dem Briefwechsel) wird zugestimmt. Das Übereinkommen (ggf.: sowie das Protokoll und der Briefwechsel) wird (werden) nachstehend (mit einer amtlichen deutschen Übersetzung) veröffentlicht.

      Artikel 2

      (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

      (2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel ... Absatz ... (ggf.: sowie das Protokoll und der Briefwechsel) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt (treten), ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

      --------------------------------------------------------------------------------

      Vgl. auch die Anmerkungen zu Muster A.

    • Entwurf vom …

      Entwurf

      Gesetz

      zu dem Protokoll [o. Ä.] vom ... [Datum]

      zur Änderung des Übereinkommens [o. Ä.] vom ... [Datum]

      über [zum, zur o. Ä.] ...

      Vom …

      Der Bundestag hat (ggf.: mit Zustimmung des Bundesrates) das folgende Gesetz beschlossen:

      Artikel 1

      Dem in ... am ... von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll [o. Ä.] zur Änderung des Übereinkommens [o. Ä.] vom ... über ... (BGBl. ...) [ggf. zusätzlich: geändert/zuletzt geändert durch das Protokoll [o. Ä.] vom ... (BGBl. ...)] wird zugestimmt. Das Protokoll [o. Ä.] wird nachstehend (mit einer amtlichen deutschen Übersetzung) veröffentlicht.

      Artikel 2

      (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

      (2) Der Tag, an dem das Protokoll [o. Ä.] nach seinem Artikel ... Absatz ... für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

      --------------------------------------------------------------------------------

      Vgl. auch die Anmerkungen zu Muster A.

    • Zu Artikel 1

      Auf den Vertrag ist Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes anzuwenden, da er sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht.

      (Bei politischen Verträgen: „... da er die politischen Beziehungen des Bundes regelt.“)

      (Ggf.: Die Zustimmung des Bundesrates ist nach Artikel … des Grundgesetzes erforderlich, da …).

      Hinweis: Die Begründung ist hierzu stets kurz (in einem Satz) zu halten.] 

      Zu Artikel 2

      Die Bestimmung des Absatzes 1 entspricht dem Erfordernis des Artikels 82 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

      Nach Absatz 2 ist der Zeitpunkt, in dem der Vertrag [o. Ä.] nach seinem Artikel ... Absatz ... Buchstabe ... (für die Bundesrepublik Deutschland)1 in Kraft tritt, im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

      Schlussbemerkung2

      --------------------------------------------------------------------------------

      1   Die Formulierung „für die Bundesrepublik Deutschland“ entfällt bei zweiseitigen Verträgen.

      2   Siehe hierzu § 44 GGO.

    • Entwurf vom ... 1

      Entwurf

      Verordnung

      zu dem Vertrag vom ...

      zwischen der Bundesrepublik Deutschland

      und …

      über [zum, zur o. Ä.] ...

      Vom …

      Die Bundesregierung/Das Bundesministerium ... verordnet aufgrund des Artikels/§ ... des Gesetzes vom ... (BGBl. ...):

      Artikel 1

      Der in ... am ... unterzeichnete Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ... über (ggf.: sowie das Protokoll zum Vertrag und der Briefwechsel) wird (werden) hiermit in Kraft gesetzt. Der Vertrag (ggf.: sowie das Protokoll und der Briefwechsel) wird (werden) nachstehend veröffentlicht.

      Artikel 2

      (1) Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.2

      (2) Am selben Tag tritt ... [Kurzbezeichnung der völkerrechtlichen Vereinbarung] nach seinem Artikel ... Absatz ... in Kraft.2

      (3) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Vertrag außer Kraft tritt. Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

      (Ggf.: Der Bundesrat hat zugestimmt.)

       --------------------------------------------------------------------------------

      1   Der Vermerk entfällt, sobald der Entwurf dem Kabinett vorgelegt wird.

      2   Zur Fassung in Fällen, in denen der Zeitpunkt des Inkrafttretens des völkerrechtlichen Vertrages noch nicht abgesehen werden kann: vgl. Rn. 789 und Artikel 2 in Muster G mit der Maßgabe, dass in Absatz 2 der Zusatz „für die Bundesrepublik Deutschland“ entfällt.

    • Entwurf vom ...1

      Entwurf

      Verordnung

      zu dem Übereinkommen vom ...

      über [zum/zur o. Ä.] ...

      Vom …

      Die Bundesregierung/Das Bundesministerium ... verordnet aufgrund des Artikels/§ ... des Gesetzes vom ... (BGBl. ...):

      Artikel 1

      Das in ... am ... von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete (oder: ... von der Konferenz ... angenommene) Übereinkommen vom ... über ... (ggf.: sowie das Protokoll zum Übereinkommen und der Briefwechsel) wird (werden) hiermit in Kraft gesetzt. Das Übereinkommen (ggf.: sowie das Protokoll und der Briefwechsel) wird (werden) nachstehend (mit einer amtlichen deutschen Übersetzung) veröffentlicht.

      Artikel 2

      (1) Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen [o. Ä.] nach seinem Artikel ... Absatz ... (ggf.: sowie das Protokoll und der Briefwechsel) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.2

      (2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem das Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft tritt.

      (3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

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      1 Siehe Anmerkung 1 zu Muster F.

      2 In Fällen, in denen der Zeitpunkt des Inkrafttretens der völkerrechtlichen Vereinbarung für die Bundesrepublik Deutschland bereits feststeht: vgl. Rn. 52 sowie Artikel 2 in Muster F mit der Maßgabe, dass in Absatz 2 im Anschluss an die Kurzbezeichnung der Vereinbarung zu ergänzen ist: „für die Bundesrepublik Deutschland“. 

      Vgl. auch die Anmerkungen zu Muster F.

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