Hinsichtlich der Art der Änderungen ist zwischen Haupt- und Folgeänderungen zu unterscheiden. Hauptänderungen dienen der unmittelbaren Umsetzung eines fachlichen und rechtspolitischen Ziels im Text eines oder mehrerer Stammgesetze. Werden durch die Hauptänderungen andere Vorschriften unrichtig, so sorgen Folgeänderungen (z. B. Anpassung von Verweisungen und Begriffen) für die Stimmigkeit zwischen den durch Hauptänderungen veränderten Gesetzestexten und dem übrigen Recht.
Jede Hauptänderung muss auf notwendige Folgeänderungen hin überprüft werden. Welche Vorschriften die geänderte Norm zitieren und daher von Folgeänderungen betroffen sein können, kann mit Hilfe der Datenbank des Bundesrechts (Rn. 28) ermittelt werden[34].
Haupt- und Folgeänderungen sollen im selben Rechtsetzungsvorhaben erfasst werden. Die Summe aller Haupt- und Folgeänderungen ist das sog. Änderungspensum des Rechtsetzungsvorhabens.
Praxistipp
Das Änderungspensum lässt sich auf verschiedene Weise veranschaulichen, z. B.
- über eine Synopse, in der dem bisherigen Gesetzestext bzw. seiner zu ändernden Ausschnitte die künftig gewollte Fassung des Stammgesetzes gegenübergestellt wird und die Änderungen kenntlich gemacht werden und erläutert werden können;
- indem der Text der zu ändernden Vorschriften in einem Dokument erfasst wird und im Änderungsmodus so verändert wird, wie er künftig gelten soll.
Eine solche Veranschaulichung ist sehr hilfreich, wenn der Gesetzentwurf mit anderen Beteiligten diskutiert und abgestimmt werden soll. Entsprechende Arbeitsdokumente können mit Hilfe des eNorm-Bestandsrecht-Konverters erstellt und sollten allen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden.
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[34] Hilfe bietet der Rechercheservice der Normendokumentation des Bundesamtes für Justiz.