Folgeänderungen, die andere Stammgesetze bzw. -verordnungen betreffen, können – anders als die Folgeänderungen innerhalb des von den Hauptänderungen betroffenen Stammgesetzes – in einem gesonderten Artikel unter der Überschrift „Folgeänderungen“ zusammengefasst werden.
Dieser Artikel wird in Absätze gegliedert. Jeder Absatz enthält die Folgeänderungen für jeweils ein Stammgesetz bzw. eine Stammverordnung. Die Formulierung des jeweiligen Eingangssatzes und der Änderungsbefehle richtet sich nach Rn. 465 ff. und 469.
Beispiel:
Artikel 2
Folgeänderungen
(1) Das … [Gesetz] vom … (BGBl. I S. …) wird wie folgt geändert:
1. ...
2. ...
(2) Die … [Verordnung] vom … (BGBl. I S. …), die durch Artikel … der Verordnung vom ... (BGBl. I S. ...) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ … wird gestrichen.
(3) Das … [Gesetz] in der Fassung der Bekanntmachung vom … (BGBl. I S. …), das zuletzt durch Artikel … des Gesetzes vom … (BGBl. I S. ...) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § … wird die Angabe „…“ durch die Angabe „…“ ersetzt.
2. …