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Handbuch der Rechtsförmlichkeit

Teil A Rechtsprüfung

3 Nützliche Informationen und Hilfen für die Vorbereitung von Entwürfen und die Rechtsprüfung

    • Mit der Verkündung eines Rechtsaktes wird der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen.

      Die Verkündungsorgane des Bundes sind das Bundesgesetzblatt, der amtliche Teil des Bundesanzeigers und das Verkehrsblatt. Sie sind für die Vorbereitung neuer Rechtsetzung und für die Rechtsprüfung wichtige Hilfsmittel. Denn nur mittels dieser amtlichen Quellen lässt sich der verbindliche Text einer Rechtsnorm zweifelsfrei ermitteln und nur dieser kann Ausgangspunkt bzw. Bezugspunkt für Veränderungen des Normenbestandes sein.

      Welche Rechtsetzungsakte in welchem Verkündungsorgan zu veröffentlichen sind, ergibt sich im Einzelnen aus Artikel 82 Absatz 1 des Grundgesetzes, dem Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz und § 76 GGO oder aus spezialgesetzlichen Regelungen.

      Die Verkündung im Bundesgesetzblatt sowie im amtlichen Teil des Bundesanzeigers ist Aufgabe des Bundesjustizministeriums. Ihm unterstehen die beim Bundesamt für Justiz angesiedelten Schriftleitungen dieser beiden Verkündungsorgane. Sie bereiten die zu verkündenden Texte zur Fertigung der Urschrift und für die Veröffentlichung vor.

    • Das Bundesgesetzblatt erscheint fortlaufend in zwei gesonderten Teilen.

      • Bundesgesetzblatt Teil I
        Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes verkündet. Außerdem werden darin Bekanntmachungen verkündet, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind. Aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen sind im Bundesgesetzblatt Teil I zu veröffentlichen z. B. bestimmte Urteile und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (§ 14 Absatz 4 Satz 3, § 31 Absatz 2 Satz 3 und 4 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes) sowie bestimmte Anordnungen des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin oder von Bundesministerien.
      • Bundesgesetzblatt Teil II
        Im Bundesgesetzblatt Teil II werden Vertragsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen sowie die damit zusammenhängenden Bekanntmachungen veröffentlicht.

      Das Bundesgesetzblatt erscheint nach Bedarf, ohne feste Ausgabetermine. Den Erscheinungszeitpunkt bestimmt die Schriftleitung unter Berücksichtigung vorgegebener Inkrafttretenstermine[6].

      Seit dem 1. Januar 2023 erscheint das Bundesgesetzblatt elektronisch. Eine Ausgabe enthält jeweils nur eine Verkündung oder Bekanntmachung.

      Es gibt außerdem ein Bundesgesetzblatt Teil III. Dieses enthält – von Ausnahmen abgesehen – den Text des am 31. Dezember 1963 geltenden Bundesrechts. Das Bundesgesetzblatt Teil III wurde systematisch nach Sachgebieten geordnet. Die Systematik dieser Sammlung ist auch heute noch die Grundlage für die Dokumentation des geltenden Bundesrechts im Fundstellennachweis A (Rn. 23). Maßgebend für die Textfeststellung und die dabei vorgenommene Bereinigung des Textes waren das Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts[7] und das Gesetz über den Abschluss der Sammlung des Bundesrechts[8]. Nach dem 31. Dezember 1963 verkündete Rechtsänderungen bauen auf dem Text auf, der in der Sammlung des Bundesrechts abgedruckt ist.

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      [6] Kostenloser Bürgerzugang unter www.recht.bund.de, Online Archiv (1949 bis 2022) www.bgbl.de oder www.bundesanzeiger.de.
      [7] Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGBl. I S. 437).
      [8] Gesetz über den Abschluss der Sammlung des Bundesrechts vom 28. Dezember 1968 (BGBl. I S. 1451).

    • Die sog. Fundstellennachweise sind amtliche Nachweise zur Bundesgesetzgebung und enthalten die Fundstellen aller im Bundesgesetzblatt Teil I, Teil II und im Bundesanzeiger verkündeten Rechtsvorschriften einschließlich der dazu ergangenen Änderungen. Sie werden jährlich vom Bundesjustizministerium herausgegeben. Im Fundstellennachweis A (FNA) werden alle aktuell geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes nachgewiesen, und zwar mit Überschrift, Ausfertigungsdatum und Fundstelle der Urfassung. Außerdem findet man die Fundstellen aller dazu ergangenen Änderungen seit der letzten amtlichen Veröffentlichung des vollständigen Textes. Jedes Stammgesetz und jede Stammverordnung wird in die nach Sachgebieten gegliederte Systematik des Bundesrechts eingeordnet und ist über seine Gliederungsnummer – die sog. FNA-Nummer – leicht auffindbar. Der Fundstellennachweis B (FNB) enthält die völkerrechtlichen Verträge und die Verträge zur Vorbereitung und Herstellung der Einheit Deutschlands. Die Fundstellennachweise sind im Internet abrufbar.

    • Das Amtsblatt ist das Verkündungsorgan der Europäischen Union. Seit dem 1. Juli 2013 werden europäische Rechtsakte elektronisch verkündet, sodass der Papierfassung des Amtsblattes grundsätzlich keine Rechtsgültigkeit mehr zukommt. Das Amtsblatt besteht u.a. aus den zwei zusammenhängenden Reihen L und C. Es erscheint montags bis samstags, aber in dringenden Fällen auch sonntags in allen Amtssprachen der Europäischen Union. In der Reihe L werden Verordnungen und Richtlinien sowie andere Rechtsvorschriften verkündet. Die Reihe C enthält Mitteilungen und Bekanntmachungen. In ihr werden die vorbereitenden Dokumente für Rechtsakte veröffentlicht. Die Ausgaben des Amtsblatts der Europäischen Union sowie ein systematischer Fundstellennachweis sind im Internet über das Portal der Europäischen Union[9] abrufbar.

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      [9] https://eur-lex.europa.eu/

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