Ein Satz sollte nach einer listenförmigen Aufzählung nicht fortgesetzt werden, d. h., eine „Sandwich“-Struktur soll vermieden werden.
Die Aussage eines Satzes in „Sandwich“-Form ist umso schwerer zu erfassen, je umfangreicher die eingeschobene Aufzählung ist. Außerdem besteht die Gefahr, dass nicht offensichtlich ist, ob sich der Satzteil nach der Aufzählung nur auf das letzte Aufzählungselement oder auf die gesamte Aufzählung bezieht.
Meist lässt sich eine „Sandwich“-Form vermeiden, indem der Einleitungssatz so formuliert wird, dass der Satz mit dem letzten Aufzählungselement endet.
Fehlbeispiel:
Im Falle der tatsächlichen Betreuung oder Pflege
- mindestens eines Kinds unter achtzehn Jahren oder
- eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartners oder in gerader Linie Verwandten
ist auf Antrag ein Vorbereitungsdienst in Teilzeitausbildung zu ermöglichen.
Lösungsmöglichkeit:
Ein Vorbereitungsdienst in Teilzeitausbildung ist auf Antrag zu ermöglichen
- im Fall der tatsächlichen Betreuung oder Pflege mindestens eines Kinds unter achtzehn Jahren oder
- im Fall der tatsächlichen Betreuung oder Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartners oder in gerader Linie Verwandten.
Falls die Wortstellung des Einleitungssatzes durch diese Umstellung ungewöhnlich wirkt, kann für die Inhalte der Nummern „folgende“ zusammen mit einem Oberbegriff für die aufgezählten Elemente oder „Folgendes“ eingefügt werden.
Beispiel:
Über die in den Absätzen 1 und 2 genannten Zwecke hinaus dürfen zuständigen öffentlichen Stellen personenbezogene Daten übermittelt werden, soweit dies für folgende Zwecke [alternativ: für mindestens einen der folgenden Zwecke / für Folgendes] erforderlich ist:
- die Führung gesetzlich angeordneter Statistiken der Rechtspflege,
- dienstliche Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Aufnahme und Entlassung von Soldaten,
- ausländerrechtliche Maßnahmen oder
- die Durchführung der Besteuerung.
Manchmal ist die „Sandwich“-Form jedoch unumgänglich, dann allerdings sollte der Satzteil nach der Aufzählung keinen Regelungsgehalt haben, der in anderen Normen in Bezug genommen werden könnte. In Fällen, in denen doch auf einen Satzteil nach der Aufzählung Bezug genommen werden muss, ist dies nur mithilfe einer wörtlichen Wiedergabe möglich, denn Ausdrücke wie „Teilsatz“ oder „Halbsatz“ sind keine rechtsförmlichen Gliederungseinheiten und bei komplexen Satzgebilden nicht eindeutig.