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Handbuch der Rechtsförmlichkeit

Teil A Rechtsprüfung

3 Nützliche Informationen und Hilfen für die Vorbereitung von Entwürfen und die Rechtsprüfung

3.2 Juristische Informationssysteme

  • Jeder Rechtsetzungsakt – ob erstmalige Regelung oder Änderung – muss sich widerspruchsfrei in die bestehende Rechtsordnung einfügen. Dafür müssen sich die am Gesetzgebungsprozess Beteiligten den Bestand des gesamten Bundesrechts erschließen können. Nur in Kenntnis des vorhandenen Rechts

    • lassen sich Doppelregelungen, Unklarheiten und uneinheitlicher Sprachgebrauch vermeiden,
    • können Änderungsbefehle in Änderungsgesetzen oder -verordnungen präzise formuliert werden und
    • kann neues Recht übersichtlich dokumentiert werden.
    • Ein wichtiges Hilfsmittel bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften ist das Rechtsinformationssystem der Bundesrepublik Deutschland, das die juris GmbH für den Bund betreibt. Dieses verfügt u. a. über eine vollständige Sammlung des Bundesrechts, eine umfangreiche Sammlung des Länderrechts sowie über eine Vielzahl an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes, des Bundespatentgerichts, der Instanzgerichte und des Europäischen Gerichtshofes. Die hohe Qualität des Informationsangebotes wird durch eine enge Zusammenarbeit mit den Dokumentationsstellen des Bundes (u. a. bei dem Bundesamt für Justiz, dem Bundesverfassungsgericht, den fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes und dem Bundespatentgericht) sowie den Bundesländern gewährleistet. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bundesbehörden haben in der Regel einen direkten Zugriff auf dieses umfassende Informationssystem über das Bibliotheksportal des Bundes.

      Für Personen, die Rechtsvorschriften bearbeiten, bietet juris vielfältige Informationen und Suchmöglichkeiten insbesondere in folgenden Datenbeständen:

      • Rechtsprechung,
      • Vorschriften, unterteilt in Gesetze/Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und weitere Vorschriften,
      • Kommentare/Bücher,
      • Zeitschriften,
      • parlamentarische Vorgänge.

      Daneben stellt die juris GmbH unentgeltlich wichtige Gesetze und Verordnungen des Bundes in ihrer aktuell gültigen Fassung auf www.juris.de unter dem Menüpunkt „Kundenservice“/ „Kostenfreie Inhalte“ zum Abruf zur Verfügung.

    • Die Dokumentation des Bundesrechts für die Bundesrechtsdatenbank wird vom Bundesamt für Justiz[10] vorgenommen. Alle Rechtsvorschriften werden unverzüglich nach Verkündung im Bundesgesetzblatt bzw. Bundesanzeiger in den Datenbestand eingearbeitet.

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      [10] Stand 2023: Referat VII 3, Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99–103, 53113 Bonn, Internet: www.bundesjustizamt.de

    • Die Bundesrechtsdatenbank enthält

      • die Gesetze, Rechtsverordnungen und sonstige Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die im Bundesgesetzblatt Teil I und II, dem amtlichen Teil des Bundesanzeigers und dem Verkehrsblatt verkündet wurden und im Fundstellennachweis A ausgewiesen sind;
      • den Einigungsvertrag und das fortgeltende DDR-Recht;
      • die Tenorierungen der im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie
      • die im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlichten Bekanntmachungen.

      Völkerrechtliche Vorschriften mit bundesrechtlichem Bezug, die mit einer FNA-Nummer (Rn. 23) versehen im Bundesgesetzblatt Teil II veröffentlicht werden, werden wie innerstaatliches Recht dokumentiert und im Volltext erschlossen. Demgegenüber werden die im Bundesgesetzblatt Teil II verkündeten Rechtsnormen (die keine FNA-Nummer haben) sowie die zitierten völkerrechtlichen Vorschriften (z. B. Protokolle und Abkommen) ohne Volltext mit den bibliographischen Angaben erfasst.

      Die Bundesrechtsdatenbank ist über juris erreichbar. In dieser von juris bereitgestellten Rubrik sind u. a. auch Doppelbesteuerungsabkommen, Verwaltungsvorschriften, Rechtsvorschriften der Länder und der Europäischen Union sowie allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge abrufbar.

    • Die wichtigsten Daten zu jedem Gesetz und jeder Rechtsverordnung des Bundes finden sich in einem Rahmendokument. Angegeben werden dort insbesondere die vollständige Überschrift, das Ausfertigungsdatum, die Fundstelle der erstmaligen Verkündung und einer etwaigen Neubekanntmachung, die FNA-Nummer (Rn. 23) sowie Angaben über Änderungen, die diese Rechtsvorschrift erfahren hat, und über Bezüge zum Recht der Europäischen Union.

      Die Stammgesetze und Stammverordnungen des Bundes sind mit ihrem vollständigen aktuell geltenden Text erfasst und können wahlweise insgesamt oder als Einzelregelungen dargestellt und recherchiert werden.

    • Einzelvorschriften sind sowohl in ihrer aktuell gültigen Fassung als auch in allen früheren sowie ggf. in bereits verkündeten künftigen Fassungen abrufbar. In Fußnoten werden dazu die jeweiligen Änderungen mit Fundstelle und Inkrafttretensdatum aufgeführt. Außerdem gibt es Hinweise auf Beziehungen zu anderen Rechtsnormen und zu abweichendem Landesrecht sowie zur relevanten Rechtsprechung und Literatur. Diese Angaben und Hinweise können über Links direkt abgefragt werden. Auch Anlagen zu Gesetzen und Rechtsverordnungen werden dokumentiert, sofern sie technisch dargestellt werden können.

    • Die Möglichkeiten der Bundesrechtsdatenbank sind für die Gestaltung von Rechtsvorschriften in vielerlei Hinsicht bedeutsam:

      • Die für die richtige Zitierung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung (Rn. 55 ff.) notwendigen Angaben können schnell ermittelt werden.
      • Mithilfe der geltenden Fassung eines Gesetzes oder einer Verordnung lassen sich bei Änderungsvorhaben die Änderungsbefehle (Rn. 468 ff.) so formulieren, dass sie sich auf die richtigen Stellen im Text beziehen.
      • Es kann nach einzelnen Aspekten wie z. B. Erlassdatum oder Inkrafttretensdatum gesucht werden.
      • Es kann nach einzelnen Wörtern oder Wortkombinationen, wie z. B. „Anfechtung“, „Verbraucher“, „Unternehmen“ oder „allgemeine Geschäftsbedingungen“ gesucht werden, um sie entsprechend ihrer inhaltlichen Bedeutung einheitlich im Bundesrecht zu gebrauchen.
      • Es können Folgeänderungen (Rn. 528) ermittelt werden, damit bei der Änderung von Einzelvorschriften die gewollten rechtlichen Verknüpfungen (Verweisungen) nicht durcheinandergeraten; hierzu kann für einen Paragrafen bis hinunter zur Absatzebene nach allen Vorschriften gesucht werden, die auf diese Vorschrift verweisen.
      • Es kann festgestellt werden, welche Vorschriften zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen oder welche Rechtsverordnungen auf welchen ermächtigenden Vorschriften beruhen.
      • Die Texte aus der Datenbank können für die Herstellung von Synopsen (Gegenüberstellungen, Rn. 675) genutzt werden.

      Zur Durchführung von Recherchen sowie zur Unterstützung eigener Recherchen steht die Normendokumentation im Bundesamt für Justiz zur Verfügung.

    • Diese Datenbank bietet Informationen über das geltende EU-Recht, die vom europäischen Amt für Veröffentlichungen erstellt werden. EUR-Lex enthält u. a. das Recht der Europäischen Union, Informationen oder Links zu den Umsetzungsmaßnahmen im nationalen Recht der Mitgliedstaaten, Dokumente zu den Gesetzgebungsvorarbeiten, parlamentarische Anfragen sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Gerichts der Europäischen Union. Dabei ist es möglich, während der Recherche zwischen den vorhandenen Sprachfassungen zu wechseln, um Parallelrecherchen durchzuführen. EUR-Lex bietet auch Zugriff auf das Amtsblatt der Europäischen Union ab 1952, das seit dem 1. Juli 2013 als elektronische Ausgabe verbindlich ist und Rechtswirkung entfaltet[11]. Über das Portal N-Lex[12] besteht auch Zugang zu den Rechtsdatenbanken der EU-Länder.

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      [11] https://eur-lex.europa.eu/oj/direct-access.html
      [12] https://n-lex.europa.eu/n-lex/

    • Das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge[13] ist das gemeinsame Informationssystem von Bundestag und Bundesrat. Es dokumentiert den aktuellen Stand der Gesetzgebung und den vollständigen Ablauf der parlamentarischen Beratung eines Gesetzes – wie er in Drucksachen und Plenarprotokollen festgehalten ist. Dabei bietet es einen umfassenden Zugriff auf alle elektronisch verfügbaren Dokumente (Gesetzentwürfe, Ausschussberichte usw.).

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      [13] dip.bundestag.de

    • Das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz stellen für interessierte Bürger und Bürgerinnen unter www.gesetze-im-internet.de nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.

      Als Hilfsmittel bei der Vorbereitung und Änderung von Rechtsvorschriften ist das Angebot jedoch nur bedingt geeignet, denn noch nicht in Kraft getretene Änderungen sind nicht berücksichtigt. Auch Änderungsgesetze und -verordnungen werden nicht aufgenommen.

    • Unter www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de ist eine umfangreiche Datenbank mit aktuellen Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden erreichbar, die die Bundesregierung unter Federführung des Bundesinnenministeriums kostenlos bereitstellt.

    • Das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz stellen unter www.rechtsprechung-im-internet.de für interessierte Bürger und Bürgerinnen ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie des Bundespatentgerichts kostenlos bereit. Die Entscheidungen sind anonymisiert und werden grundsätzlich ungekürzt veröffentlicht. Der Datenbestand wird täglich aktualisiert.

    • Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundespatentgerichts sind außerdem auf den jeweiligen Internetseiten der Gerichte veröffentlicht[14].

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      [14] www.bundesverfassungsgericht.de, www.bundesgerichtshof.de, www.bverwg.de, www.bundesarbeitsgericht.de, www.bsg.bund.de, www.bundesfinanzhof.de, www.bundespatentgericht.de

    • Über das Justizportal des Bundes und der Länder sind auch die von den Landesverwaltungen im Internet bereitgestellten Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen zugänglich[15].

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      [15] www.justiz.de

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