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Handbuch der Rechtsförmlichkeit

Teil D Änderung von Gesetzen

7 Formen der Änderung von Gesetzen

    • Änderungen des Grundgesetzes erfolgen stets in der Form der Einzelnovelle (Rn. 611 ff.), jedoch sind rechtsförmliche Besonderheiten zu beachten. So ist das Grundgesetz in Artikel gegliedert, die in einem Änderungsgesetz als Änderungsstelle zu bezeichnen sind.

    • Die Überschrift des Änderungsgesetzes besteht aus den Wörtern „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“, denen in runden Klammern die Angabe der geänderten Artikel des Grundgesetzes folgt. Die Überschrift enthält weder eine Zählbezeichnung noch eine Kurzbezeichnung noch eine Abkürzung noch irgendwelche anderen Zusätze.

      Beispiel:

      Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d ,125c)

    • Die Eingangsformel eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes lautet:

      Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:

    • Ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes ist stets in mindestens zwei Artikel gegliedert. Der erste Artikel enthält die erforderlichen Änderungsbefehle, der zweite Artikel das Inkrafttreten. Werden mehrere Artikel des Grundgesetzes zu unterschiedlichen Zeitpunkten geändert, sollen im Änderungsgesetz zusätzliche Artikel für gesondert in Kraft tretende Änderungen gebildet werden.

    • Neue Stammgesetze und Änderungen einfacher Gesetze, die eine Grundgesetzänderung voraussetzen, dürfen

      • erst nach Inkrafttreten der Grundgesetzänderung vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden und
      • erst verkündet werden, wenn die Grundgesetzänderung in Kraft getreten ist.

      Folgeänderungen in einfachen Gesetzen, die z. B. auf neue oder geänderte Artikel des Grundgesetzes verweisen, sind in einem gesonderten einfachen Änderungsgesetz, also ohne verfassungsändernde Mehrheit, zu regeln.

      Praxistipp

      Das Verfahren zur Änderung des Grundgesetzes und darauf beruhende andere Gesetzgebungsverfahren können parallel betrieben werden, solange sichergestellt ist, dass die Grundgesetzänderung in Kraft tritt, bevor die einfachgesetzliche Regelung ausgefertigt wird. Frühester Inkrafttretenszeitpunkt des einfachen Gesetzes ist der Tag nach dessen Verkündung. Eine Vorlaufzeit kann in dem Entwurf des einfachen Gesetzes durch einen auf das Inkrafttreten der Grundgesetzänderung bezogenen Datierungsbefehl (Anweisung an die Schriftleitung des Bundesgesetzblatts, mit dem eine Datumsangabe formuliert wird; Rn. 164 ff.) vorgesehen werden.

      Muster:

      Dieses Gesetz tritt am … [einsetzen: erster Tag des auf das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel X), Bundestagsdrucksache …, folgenden Kalendermonats] in Kraft.

      Die Schriftleitung des Bundesgesetzblattes sollte darauf hingewiesen werden, dass die einfachgesetzliche Regelung erst nach der Verkündung der Grundgesetzänderung verkündet werden darf.

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