Neue Stammgesetze und Änderungen einfacher Gesetze, die eine Grundgesetzänderung voraussetzen, dürfen
- erst nach Inkrafttreten der Grundgesetzänderung vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden und
- erst verkündet werden, wenn die Grundgesetzänderung in Kraft getreten ist.
Folgeänderungen in einfachen Gesetzen, die z. B. auf neue oder geänderte Artikel des Grundgesetzes verweisen, sind in einem gesonderten einfachen Änderungsgesetz, also ohne verfassungsändernde Mehrheit, zu regeln.
Praxistipp
Das Verfahren zur Änderung des Grundgesetzes und darauf beruhende andere Gesetzgebungsverfahren können parallel betrieben werden, solange sichergestellt ist, dass die Grundgesetzänderung in Kraft tritt, bevor die einfachgesetzliche Regelung ausgefertigt wird. Frühester Inkrafttretenszeitpunkt des einfachen Gesetzes ist der Tag nach dessen Verkündung. Eine Vorlaufzeit kann in dem Entwurf des einfachen Gesetzes durch einen auf das Inkrafttreten der Grundgesetzänderung bezogenen Datierungsbefehl (Anweisung an die Schriftleitung des Bundesgesetzblatts, mit dem eine Datumsangabe formuliert wird; Rn. 164 ff.) vorgesehen werden.
Muster:
Dieses Gesetz tritt am … [einsetzen: erster Tag des auf das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel X), Bundestagsdrucksache …, folgenden Kalendermonats] in Kraft.
Die Schriftleitung des Bundesgesetzblattes sollte darauf hingewiesen werden, dass die einfachgesetzliche Regelung erst nach der Verkündung der Grundgesetzänderung verkündet werden darf.