Seit dem Erscheinen der 3. Auflage des Handbuchs im Jahr 2008 ist viel Zeit vergangen. Damit bald nach der vergriffenen Auflage eine Neuauflage erscheinen konnte, sollte sich die redaktionelle Bearbeitung ursprünglich im Wesentlichen auf Fehlerkorrektur und Aktualisierungen beschränken. Die Rechtsetzung musste seitdem jedoch stetig wachsende Herausforderungen bewältigen, was uns veranlasste, die tradierten legistischen Regeln insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Mit der 4. Auflage liegt nunmehr eine vollständige Überarbeitung vor, in der die Erkenntnisse aus den Erfahrungen unserer praktischen Arbeit – dem täglichen Geschäft der rechtssystematischen, rechtsförmlichen und sprachlichen Prüfung – und aus den Rückmeldungen zum Umgang mit den Handbuch- Regeln verarbeitet wurden. Das bisherige praxisbezogene Konzept und die Leitidee für das Handbuch wurden dabei beibehalten. So sollen auch weiterhin konkrete Vorgaben und Empfehlungen dafür sorgen, dass
- Ordnungsprinzipien des Bundesrechts beachtet werden,
- Gesetz- und Verordnungsentwürfe möglichst einheitlich aufgebaut und verständlich formuliert sind und
- Änderungen der Rechtsvorschriften eindeutig dokumentiert werden können.
In diesem Rahmen haben wir ein modernisiertes Handbuch erarbeitet, das den neuesten Erkenntnissen aus der legistischen Praxis entspricht und den Veränderungen im Rechtsetzungsprozess gerecht wird. Das Handbuch enthält klare Regeln und macht dort, wo es nicht offensichtlich ist, deutlich, welchem Zweck sie dienen. In diesem Sinne sind die Regeln der Neuauflage eine Weiterentwicklung der 3. Auflage des Handbuchs.
Die rechtsförmlichen Vorgaben werden wie gewohnt von – nunmehr aktualisierten oder neuen – Beispielen und Beispielformulierungen begleitet. Soweit die Beispiele Texten entnommen sind, die im Original den neuen oder präzisierten Vorgaben dieser Auflage nicht entsprachen, wurden sie für dieses Handbuch angepasst. Alle Randnummern haben in dieser 4. Auflage zur besseren Orientierung im Handbuch und zu seiner erleichterten Handhabung Überschriften erhalten. Wo sich Regeln grundlegend geändert haben, gibt es einen optisch hervorgehobenen Hinweis auf Veränderungen gegenüber der Vorauflage. Grundlegende Änderungen erfahren haben insbesondere die Empfehlungen
- zur Formulierung der Änderungsbefehle im Rahmen der Änderungsrechtsetzung,
- zur Zitierweise von EU-Rechtsakten und
- zur Formulierung der Eingangsformeln von Rechtsverordnungen.
Einige rechtsförmliche Regeln sind zudem mit Praxistipps versehen, die deutlich als solche gekennzeichnet sind und helfen sollen, bestimmte rechtsförmlich sinnvolle Ergebnisse zu erreichen.
Die 4. Auflage ist ein Gemeinschaftswerk des Referats „Rechtsprüfung; Gesetzesredaktion“ im Bundesministerium der Justiz. Es ist nur dem überobligatorischen Einsatz aller Mitglieder dieses Referats seit 2014 zu verdanken, dass die vorliegende vollständig neu überarbeitete Auflage nach einer jahrelangen Kraftanstrengung neben der ohnehin anspruchsvollen und in den letzten Jahren noch komplexer und schneller gewordenen Rechtsprüfungstätigkeit fertiggestellt werden konnte. Besonderer Dank gebührt dabei Frau Elke Schade, Herrn Dr. Thomas Schaefer, Frau Dr. Antje Baumann und insbesondere Frau Gudrun Schiebel. Dieser „Redaktionskern“ hat mit einem auch über die Jahre unerschütterlichem Willen und mit Langmut in unzähligen Runden die bestehenden Empfehlungen und gefundenen Neuerungen hinterfragt, Formulierungen sowie Beispiele überprüft und die 4. Auflage so in ihre finale Form geschliffen. Der Dank gilt auch allen Kollegen und Kolleginnen, die sich mit ihren rechtsförmlichen Fragen und Problemen immer wieder an uns wenden und damit zur Weiterentwicklung der Empfehlungen dieses Handbuchs beigetragen haben und auch weiterhin hoffentlich beitragen werden.
Für das Referat „Rechtsprüfung; Gesetzesredaktion“
(Wiebke Gerds)