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Handbuch der Rechtsförmlichkeit

Teil H Richtlinien für die Fassung von Vertragsgesetzen und vertragsbezogenen Verordnungen

    • In dem Gesetzentwurf ist im Anschluss an die Begründung zum Vertragsgesetz und die Wiedergabe des Vertragstextes der Vertrag in der sogenannten Denkschrift zu erläutern. In einem mit „Allgemeines“ überschriebenen Teil sind Bedeutung, Zweck und Geschichte des Vertrages, die Gründe für den Vertragsschluss sowie Änderungen des innerstaatlichen Rechts, die damit verbunden sind, darzulegen. In einem Teil „Besonderes“ sind die einzelnen Vertragsbestimmungen nach ihrem Inhalt, ihrem Zusammenhang mit anderen Regelungen und in ihren Auswirkungen darzustellen.

      Der Denkschrift sind gegebenenfalls weitere Urkunden, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, beizufügen (Rn. 757).

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