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Handbuch der Rechtsförmlichkeit

Teil H Richtlinien für die Fassung von Vertragsgesetzen und vertragsbezogenen Verordnungen

8 Besonderheiten im Verfahren für Vertragsgesetze

    • Der Schriftleitung des Bundesgesetzblatts Teil II im Bundesamt für Justiz sind der Gesetzentwurf nebst Begründung, der Vertragstext in den zu veröffentlichenden Sprachen sowie die Denkschrift so rechtzeitig (§ 73 Absatz 1 GGO) zuzuleiten, dass die Drucklegung der genannten Texte bis zur Versendung der endgültigen Kabinettvorlage abgeschlossen werden kann.

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