Eine Verordnungsermächtigung zur Inkraftsetzung von Änderungen eines Vertrages kann mithilfe einer konkreten Verweisung auf die einschlägige Regelung in dem Vertrag wie folgt formuliert werden:
Die Bundesregierung [ggf.: Das Bundesministerium ...] wird ermächtigt, Änderungen zu Artikel ... [Kapitel u. Ä.] des Vertrages [o. Ä.] gemäß Artikel ... durch Rechtsverordnung mit/ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen.
Die Ermächtigung kann aber auch Inhalt, Zweck und Ausmaß selbständig bestimmen:
Die Bundesregierung (ggf.: Das Bundesministerium ...) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit/ohne Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung des Artikels ... des Vertrages Vorschriften zu erlassen über...
1. ...
2. ...
3. ...
Ist der Regelungsrahmen durch den völkerrechtlichen Vertrag insgesamt nach Inhalt, Zweck und Ausmaß eindeutig festgelegt, kann auch die folgende Fassung gewählt werden:
Die Bundesregierung (ggf.: Das Bundesministerium ...) wird ermächtigt, Änderungen des Artikels/der Artikel [Anlage o. Ä.] ... des Vertrages [o. Ä.] nach seinem Artikel ..., die sich im Rahmen der Ziele des Vertrages [o. Ä.] halten, durch Rechtsverordnung mit/ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen.
In der Begründung zum Entwurf des Vertragsgesetzes sind noch einmal im Einzelnen Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung zu erläutern.