Synopsen können aus Gesetzentwürfen, die mithilfe von eNorm erstellt wurden, sehr einfach durch die eNorm-Synopsenfunktion generiert werden. In einem mit eNorm aus dem Gesetzentwurf automatisch erstellten Arbeitsdokument wird in der rechten Spalte der Text des Gesetzentwurfs zunächst so verändert, wie er nach dem Änderungsantrag der Fraktion lauten soll. eNorm vergleicht dann den vorgelegten Gesetzentwurf (linke Spalte) mit der veränderten Fassung. Die Vergleichsergebnisse werden automatisiert ausgezeichnet (entsprechend den Vorgaben der Rn. 684 ff., insbesondere mithilfe von Hervorhebungen durch kursive oder fette Schrift bzw. durch Auszeichnungen, die zusätzliche Informationen zu Textteilen liefern, wie „unverändert“ und „entfallen“).
Die Verwendung der eNorm-Synopsenfunktion ermöglicht es auch, nach der Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag die konsolidierte Fassung des Gesetzes zu erstellen. Diese konsolidierte Fassung dient auch als Grundlage für die Verkündung des Gesetzes; sie kann im Parlamentssekretariat des Bundestages angefordert werden.
Praxistipp
Auch bei wenigen Änderungen des Gesetzentwurfs ist es sinnvoll, die Formulierungshilfe in Form einer Synopse zu erstellen. Diese Form ist gut geeignet, Inhalt und Umfang der Änderungen des Gesetzentwurfs zu überblicken und nachzuhalten und erleichtert zudem die Erstellung der Verkündungsfassung.