Sofern es nicht ohnehin sinnvoller ist, den Änderungsbefehl eines Entwurfs eines Änderungsgesetzes in seiner Gesamtheit zu ersetzen, können Änderungsanweisungen in Formulierungshilfen auch denjenigen Text im zugrundeliegenden Stammgesetz betreffen, der Gegenstand des Änderungsbefehls ist. Dabei ist die zu ändernde Gliederungseinheit des Stammrechts immer anzugeben.
Beispiel 1 – wenn mehrere Gliederungseinheiten eingefügt werden sollen:
Im folgenden Gesetzentwurf soll der in Artikel 1 Nummer 1 neu geschaffene § 24 einen anderen Inhalt erhalten, also ersetzt werden. Zusätzlich soll der ebenfalls neu geschaffene § 25 geändert werden.
Entwurf des Änderungsgesetzes:
Artikel 1
Änderung des … [Zitiername des Gesetzes]
Das … [Vollzitat des Gesetzes] wird wie folgt geändert:
- 1.
Nach § 23 werden die folgenden §§ 24 bis 27 eingefügt:
„§ 24
…
…
§ 25
…
…“
Formulierungshilfe:
- Artikel 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- § 24 wird durch den folgenden § 24 ersetzt:
„...“ - In § 25 wird die Angabe „...“ durch die Angabe „...“ ersetzt.
Beispiel 2 – wenn die Änderungsanweisung nur eine Gliederungseinheit des Stammgesetzes betreffen soll:
Im folgenden Gesetzentwurf sieht Artikel 1 Nummer 2 vor, dass § 5 einen Absatz 3 erhält. Durch die Formulierungshilfe soll der Text des neuen Absatzes 3 an einer Stelle geändert werden.
Entwurf des Änderungsgesetzes:
Artikel 1
Änderung des … [Zitiername des Gesetzes]
Das … [Vollzitat des Gesetzes] wird wie folgt geändert:
- In § 2 wird …
- Nach § 5 Absatz 2 wird der folgende Absatz 3 eingefügt:
„(3) …“
Formulierungshilfe:
- In Artikel 1 Nummer 2 wird in § 5 Absatz 3 die Angabe „…“ durch die Angabe „…“ ersetzt.