Die Überschrift einer Formulierungshilfe in Form von Änderungsanweisungen (Rn. 675) muss erkennen lassen, dass es sich um eine Formulierungshilfe handelt. Der Überschrift folgen Angaben zu dem zugrundeliegenden Gesetzentwurf: die Nummer der Bundestagsdrucksache und die vollständige Überschrift des Gesetzentwurfs. Je nach Gepflogenheit des federführenden Ausschusses kann eine Beschlussformel schon enthalten sein.
Beispiel einer Formulierungshilfe in Form von Änderungsanweisungen:
Änderungsvorschlag39
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache … –
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache … mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert anzunehmen:
1. Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt:
„Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs und zur Anpassung der Mängelhaftung beim Kauf gebrauchter Sachen“.
2. Nach Artikel 9 werden die folgenden Artikel 10 und 11 eingefügt:
‚Artikel 10
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
…‘
__________
39 Im Rechtsausschuss wird als Überschrift nicht „Formulierungshilfe“, sondern „Änderungsvorschlag“ verwendet.