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Handbuch der Rechtsförmlichkeit

Teil F Formulierungshilfen für die Änderung von Gesetzentwürfen im parlamentarischen Verfahren

3 Formulierungshilfen in Form von Änderungsanweisungen

    • Die Überschrift einer Formulierungshilfe in Form von Änderungsanweisungen (Rn. 675) muss erkennen lassen, dass es sich um eine Formulierungshilfe handelt. Der Überschrift folgen Angaben zu dem zugrundeliegenden Gesetzentwurf: die Nummer der Bundestagsdrucksache und die vollständige Überschrift des Gesetzentwurfs. Je nach Gepflogenheit des federführenden Ausschusses kann eine Beschlussformel schon enthalten sein.

      Beispiel einer Formulierungshilfe in Form von Änderungsanweisungen:

      Änderungsvorschlag39

      zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

      – Drucksache … –

      Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

      Der Bundestag wolle beschließen,

      den Gesetzentwurf auf Drucksache … mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert anzunehmen:

      1. Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt:

      „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs und zur Anpassung der Mängelhaftung beim Kauf gebrauchter Sachen“.

      2. Nach Artikel 9 werden die folgenden Artikel 10 und 11 eingefügt:

      ‚Artikel 10
      Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

      …‘

      __________
      39 Im Rechtsausschuss wird als Überschrift nicht „Formulierungshilfe“, sondern „Änderungsvorschlag“ verwendet.

    • Die auf den Gesetzentwurf zielenden Änderungsanweisungen entsprechen grundsätzlich den Änderungsbefehlen in Änderungsgesetzen (Teil D). Die Reihenfolge der Änderungsanweisungen in der Formulierungshilfe folgt dem Text des Gesetzentwurfs, sie wird durch dessen Artikel- bzw. Paragrafenfolge bestimmt. Die Formulierungshilfe bezeichnet die Textstellen des Gesetzentwurfs, die geändert werden sollen, sowie die Art der Änderung.

    • In Formulierungshilfen werden die folgenden Änderungsanweisungen verwendet:

      • wird … wie folgt geändert
      • wird/werden … eingefügt
      • wird/werden … ersetzt
      • wird/werden … gestrichen
      • wird/werden zu …
  • 697-699
  • 700-706

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