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Handbuch der Rechtsförmlichkeit

Teil D Änderung von Gesetzen

3 Übergangsrecht aus Anlass der Änderung von Gesetzen

    • Die Überschrift eines in das Stammgesetz einzufügenden Paragrafen mit Übergangsvorschriften soll dies auch erkennen lassen. Eine Überschrift wie z. B. „Übergangsvorschrift“ ist dafür ausreichend, es sei denn, es sollen Überschriften für mehrere unterschiedliche Übergangsvorschriften gebildet werden, die den Gegenstand jeweils genauer beschreiben.

    • Übergangsvorschriften sollen stets an die Sachverhalte bzw. Rechtsverhältnisse anknüpfen, die im Zeitpunkt der Rechtsänderung bereits bestehen. Bei der Formulierung gibt es Gestaltungsspielraum.

      Beispiel:

      Die vor dem 1. Januar 2005 getroffenen sonstigen ausländerrechtlichen Maßnahmen, insbesondere zeitliche und räumliche Beschränkungen, ... bleiben wirksam. Ebenso bleiben Maßnahmen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit Sicherheitsleistungen wirksam, auch wenn sie sich ganz oder teilweise auf Zeiträume nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beziehen. Entsprechendes gilt für die kraft Gesetzes eingetretenen Wirkungen der Antragstellung nach § 69 des Ausländergesetzes.

      Eine Formulierung wie „Dieses Gesetz gilt nur für Rechtsverhältnisse, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes entstehen“ ließe nicht erkennen, wie bestehende Rechtsverhältnisse zu behandeln sind. Außerdem ergibt sich schon aus der Inkrafttretensregelung, dass das Gesetz für künftige Sachverhalte bzw. Rechtsverhältnisse gilt (siehe Rn. 156 ff.).

      Welche Sachverhalte bzw. Rechtsverhältnisse zu den bestehenden zählen, hängt vom Inkrafttretenszeitpunkt des neuen Gesetzes ab. Deshalb knüpfen Übergangsvorschriften meist an den Stichtag der Rechtsänderung an und benennen diesen Zeitpunkt als Tatbestandsmerkmal. Anwenderfreundlich ist es, das jeweilige Datum für den Übergangszeitpunkt zu nennen oder durch einen Datierungsbefehl zu bezeichnen. Für die Formulierung kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht:

      Ist der Inkrafttretenszeitpunkt in der Inkrafttretensregelung durch einen Datierungsbefehl (Anweisung an die Schriftleitung des Bundesgesetzblatts, mit dem eine Datumsangabe formuliert wird; Rn. 164 ff.) bestimmt, kann auch in der Übergangsvorschrift mit Datierungsbefehlen gearbeitet werden.

      Muster 1: Datierungsbefehl, der an die Verkündung anknüpft

      Wenn der Datierungsbefehl in der Inkrafttretensvorschrift lautet:

      „... tritt am … [einsetzen: Datum des ersten Tages des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] in Kraft“,

      dann könnte eine Übergangsvorschrift wie folgt formuliert werden:

      • bei einer Übergangsfrist von sechs Monaten:
        „Anlagen, die vor dem … [einsetzen: Datum des ersten Tages des neunten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] errichtet wurden, dürfen nur betrieben werden, wenn ...“,
      • bei einer Übergangsfrist von drei Jahren:
        „Anlagen, die vor dem … [einsetzen: Angabe des Tages und Monats des Inkrafttretens dieses Gesetzes sowie der Jahreszahl des dritten auf die Verkündung folgenden Jahres] errichtet werden, dürfen nur betrieben werden, wenn ...“

      Muster 2: Datierungsbefehl, der an das Inkrafttreten anknüpft

      Auf ein Schuldverhältnis, das vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 5 dieses Gesetzes] entstanden ist, finden die Vorschriften dieses Gesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung Anwendung.

      Wenn in der Inkrafttretensregelung ein gespaltenes Inkrafttreten (Rn. 171 ff.) vorgesehen ist, muss durch ein genaues Zitat eindeutig zum Ausdruck gebracht werden, an welchen der Inkrafttretenszeitpunkte die Übergangsvorschrift anknüpft.

    • Soll in der Übergangsregelung durch eine Verweisung auf bisher geltendes Recht Bezug genommen werden, müssen die betreffenden Bezugsnormen und die maßgebliche Fassung des Gesetzes klar und eindeutig bezeichnet werden, etwa mit folgenden Formulierungen:

      Beispiele:

       „… ist dieses Gesetz in der bis einschließlich ... [einsetzen: Datum des Tages vor dem Inkrafttreten nach Artikel … dieses Gesetzes] geltenden Fassung weiter anzuwenden“ oder

       „… sind die §§ … in ihrer bis zum Ablauf des … [einsetzen: Datum des Tages vor dem Inkrafttreten nach Artikel … dieses Gesetzes] geltenden Fassung weiter anzuwenden“

    • Wenn neues Recht modifiziert angewendet werden soll, sollte die Formulierung der Übergangsvorschrift klar die Art der Modifizierung erkennen lassen. Dazu sind die Normen des neuen Rechts, zu denen Abweichungen geregelt werden, zu benennen.

      Beispiel 1:

      (3) Betreuungsgeld wird nicht für vor dem 1. August 2012 geborene Kinder gezahlt. Bis zum 31. Juli 2014 beträgt das Betreuungsgeld abweichend von § 4 100 Euro pro Monat.

      Die Anwendung des neuen Gesetzes oder einzelner Regelungen auf bestehende Sachverhalte bzw. Rechtsverhältnisse kann von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht oder mit Einschränkungen verbunden werden. Dies können sowohl Stichtage und Ereignisse vor Inkrafttreten des Gesetzes als auch die Erfüllung bestimmter Anforderungen nach seinem Inkrafttreten sein.

      Beispiel 2:

      Antragsteller, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Ausbildung als Rettungssanitäter nach dem 520-Stunden-Programm erfolgreich abgeschlossen oder mit einer solchen Ausbildung begonnen und diese nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten eine Erlaubnis nach § 1, wenn sie eine mindestens 2 000 Stunden umfassende Tätigkeit im Rettungsdienst abgeleistet haben und die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3 vorliegen. Bei der Berechnung der Stundenzahl sind alle Zeiten zu berücksichtigen, in denen der Antragsteller bei einer mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragten Organisation oder in Einrichtungen des Rettungsdienstes bei der Feuerwehr im praktischen Einsatz tätig war.

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