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Handbuch der Rechtsförmlichkeit

Teil C Stammgesetze

4 Gliederung des Stammgesetzes

    • Eine übergeordnete Gliederungseinheit fasst mehrere Paragrafen unter einer Zwischenüberschrift zusammen. Zwischenüberschriften dienen der Übersichtlichkeit und können für die Anwender des Gesetzes eine Auslegungshilfe sein. Beim Entwerfen eines Gesetzes helfen Zwischenüberschriften dem Entwurfsverfasser dabei, das Gesetz systematisch zu strukturieren.

      Ob und wie tief ein Gesetz gegliedert wird, hängt von vielen Faktoren ab. Übergeordnete Gliederungseinheiten sind nur vorzusehen, wenn eine solche Strukturierung wegen des Umfangs des Gesetzes erforderlich ist. Bei Gesetzen mit weniger als 20 Paragrafen sind in der Regel keine übergeordneten Gliederungseinheiten erforderlich.

    • Die Überschrift übergeordneter Gliederungseinheiten umfasst neben der Art- und der nachfolgenden Zählbezeichnung auch Schlüsselwörter, die auf den Inhalt der zusammengefassten Paragrafen hinweisen.

      Als Artbezeichnung werden vorrangig „Teil“, „Kapitel“, „Abschnitt“, „Unterabschnitt“, verwendet (Anlage 4 Nummer 3 GGO). Soll nur eine einzige übergeordnete Gliederungsebene eingeführt werden, so soll als Artbezeichnung „Abschnitt“ verwendet werden.

    • Übergeordnete Gliederungseinheiten mit derselben Artbezeichnung werden fortlaufend mit arabischen Ziffern nummeriert. Die Zählbezeichnung steht immer nach der Artbezeichnung (z. B. „Teil 2“ und nicht „2. Teil“ oder „Zweiter Teil“; „Kapitel 1“ und nicht „Kapitel I“).

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