Die Software eNorm wurde speziell für das Entwerfen von Rechtsvorschriften entwickelt. eNorm baut auf dem Textverarbeitungsprogramm Microsoft Word auf und hilft, während der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs rechtsförmliche und redaktionelle Vorgaben einzuhalten. Die Funktionalitäten in eNorm entlasten die legistische Arbeit von Formal- und Routineaufgaben, sodass sie stärker auf inhaltliche und rechtliche Aspekte fokussiert werden kann. Das Programm arbeitet mit einheitlichen Dokumentvorlagen für die verschiedenen Typen von Rechtsvorschriften und bietet verschiedene Hilfe und Prüffunktionen. So erhält man Fehlermeldungen oder Warnungen, wenn gegen bestimmte rechtsförmliche Regeln verstoßen wird. Zitierungen von Rechtsvorschriften können direkt anhand der Bundesrechtsdatenbank überprüft und aktualisiert werden. Für den parlamentarischen Abstimmungsprozess können mithilfe von eNorm Synopsen erstellt werden. eNorm ermöglicht es, das Dokument im gesamten Gesetzgebungsverfahren bis hin zur Verkündung und Normendokumentation durchgängig zu verwenden.
Die Anwendung von eNorm wird ausdrücklich empfohlen. Spätestens der Referentenentwurf sollte als eNorm-Dokument in den Abstimmungsprozess gegeben werden. Auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollen die Texte mit eNorm bearbeitet werden. eNorm-Dokumente erleichtern nicht nur dem Deutschen Bundestag die Herstellung der Beschlussdrucksachen, sondern am Ende des Gesetzgebungsprozesses auch den federführenden Referaten die Vorbereitung der Verkündung sowie der Schriftleitung des Bundesgesetzblattes die Verkündung. Optimale Arbeitsprozesse im Zusammenhang mit der eNorm-Anwendung sind in der eNorm-Handlungsempfehlung beschrieben, die das Bundesjustizministerium im Internet veröffentlicht hat. Den eNorm-Anwendern und ‑Anwenderinnen steht darüber hinaus ein zentraler Anwendersupport zur Verfügung[16].
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[16] Weitere Informationen unter www.enorm.bund.de