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Handbuch der Rechtsförmlichkeit

Teil A Rechtsprüfung

3 Nützliche Informationen und Hilfen für die Vorbereitung von Entwürfen und die Rechtsprüfung

    • Die Software eNorm wurde speziell für das Entwerfen von Rechtsvorschriften entwickelt. eNorm baut auf dem Textverarbeitungsprogramm Microsoft Word auf und hilft, während der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs rechtsförmliche und redaktionelle Vorgaben einzuhalten. Die Funktionalitäten in eNorm entlasten die legistische Arbeit von Formal- und Routineaufgaben, sodass sie stärker auf inhaltliche und rechtliche Aspekte fokussiert werden kann. Das Programm arbeitet mit einheitlichen Dokumentvorlagen für die verschiedenen Typen von Rechtsvorschriften und bietet verschiedene Hilfe­ und Prüffunktionen. So erhält man Fehlermeldungen oder Warnungen, wenn gegen bestimmte rechtsförmliche Regeln verstoßen wird. Zitierungen von Rechtsvorschriften können direkt anhand der Bundesrechtsdatenbank überprüft und aktualisiert werden. Für den parlamentarischen Abstimmungsprozess können mithilfe von eNorm Synopsen erstellt werden. eNorm ermöglicht es, das Dokument im gesamten Gesetzgebungsverfahren bis hin zur Verkündung und Normendokumentation durchgängig zu verwenden.

      Die Anwendung von eNorm wird ausdrücklich empfohlen. Spätestens der Referentenentwurf sollte als eNorm-Dokument in den Abstimmungsprozess gegeben werden. Auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollen die Texte mit eNorm bearbeitet werden. eNorm-Dokumente erleichtern nicht nur dem Deutschen Bundestag die Herstellung der Beschlussdrucksachen, sondern am Ende des Gesetzgebungsprozesses auch den federführenden Referaten die Vorbereitung der Verkündung sowie der Schriftleitung des Bundesgesetzblattes die Verkündung. Optimale Arbeitsprozesse im Zusammenhang mit der eNorm-Anwendung sind in der eNorm-Handlungsempfehlung beschrieben, die das Bundesjustizministerium im Internet veröffentlicht hat. Den eNorm-Anwendern und ‌‑Anwenderinnen steht darüber hinaus ein zentraler Anwendersupport zur Verfügung[16].

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      [16] Weitere Informationen unter www.enorm.bund.de

    • Für die Fassung von Vertragsgesetzen und vertragsbezogenen Verordnungen im Zusammenhang mit völkerrechtlichen Verträgen hat das Bundesjustizministerium Richtlinien für die Fassung von Vertragsgesetzen und vertragsbezogenen Verordnungen (Richtlinien nach § 73 Absatz 3 GGO – RiVeVo) erlassen. Diese Richtlinien enthalten die wesentlichen Vorgaben für Inhalt und Form von Gesetzen, mit denen die gesetzgebenden Körperschaften völkerrechtlichen Verträgen zustimmen, und von Rechtsverordnungen, durch die völkerrechtliche Verträge in Kraft gesetzt werden. Sie sind als Teil H in diesem Handbuch enthalten.

    • Diese von einer Arbeitsgruppe der Landesjustizverwaltungen und des Bundesjustizministeriums entwickelten Leitsätze werden vom Rechtsausschuss des Bundesrates und vom Bundesjustizministerium als Prüfungsmaßstab bei der Formulierung von Straf- und Bußgeldvorschriften zugrunde gelegt. Es sind zum einen die „Leitsätze zur Erforderlichkeit bußgeldrechtlicher Sanktionen, insbesondere im Verhältnis zu Maßnahmen des Verwaltungszwangs“. Sie sind im Anhang 1 abgedruckt. Es sind zum anderen die „Leitsätze zur Ausgestaltung von Straf- und Bußgeldvorschriften im Nebenstrafrecht“. Das Bundesjustizministerium hat diese Leitsätze weiterentwickelt und zuletzt im Jahr 1999 als Empfehlungen für die Ausgestaltung von Straf- und Bußgeldvorschriften im Nebenstrafrecht als bereichsspezifische Empfehlungen im Sinne des § 42 Absatz 4 und des § 62 Absatz 2 Satz 1 GGO herausgegeben. Um die seitdem stetig gestiegenen inhaltlichen Anforderungen an Straf- und Bußgeldvorschriften im Nebenstrafrecht durch sachgerechte Ausgestaltungen dieser Sanktionsnormen abzubilden, wurden die Empfehlungen grundlegend neu konzipiert und zu der umfangreichen Arbeitshilfe Handbuch des Nebenstrafrechts[17] erweitert.

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      [17] Die überarbeitete dritte Fassung 2018 ist in der Arbeitshilfenbibliothek eGesetzgebung enthalten: https://plattform.egesetz.zd.in.bund.de/egesetzgebung-platform-backend/arbeitshilfen/download/18

    • Das vom Bundesinnenministerium herausgegebene Handbuch zur Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften[18] soll all jene unterstützen, die vor der Aufgabe stehen, einen Entwurf für eine Rechtsvorschrift oder eine Verwaltungsvorschrift auszuarbeiten. Dieses Handbuch vermittelt die Grundlagen guter Rechtsetzungspraxis, indem es die notwendigen Arbeitsschritte in den einzelnen Stadien eines Entwurfs – von der ersten Idee bis hin zur Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt – beschreibt. Es zeigt, mit welchen Fragen sich die Rechtsetzungsreferate auseinandersetzen müssen – von der Analyse des zu lösenden Problems, der Formulierung des zu erreichenden Ziels über die Wahl der geeigneten Mittel bis hin zu Fragen der Gesetzesfolgenabschätzung, der Kosten-Nutzen-Analyse usw. Es soll vor allem Hilfestellung für diejenigen bieten, die erstmals oder nach langer Zeit wieder vor die Aufgabe gestellt sind, ein Rechtsetzungsvorhaben zu erarbeiten oder zu begleiten.

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      [18] https://plattform.egesetzgebung.bund.de/cockpit/#/hilfen

    • Die Geschäftsordnungsregelungen in Kapitel 6 GGO sind für bessere Rechtsetzung und den Abbau unnötiger Bürokratie von besonderer Bedeutung. Die Bundesministerien sollen sicherstellen, dass ihre Rechtsetzungsvorhaben sowohl als Gesamtvorhaben als auch in ihren Einzelvorschriften gut begründet sind. Deshalb verlangen die §§ 43 und 44 GGO, dass in der Begründung Ausführungen über Ziel, Zweck und Regelungsnotwendigkeit genauso enthalten sind wie die Auseinandersetzung mit in Betracht kommenden anderen Lösungsmöglichkeiten und den Gesetzesfolgen. Die §§ 45 ff. GGO enthalten Vorgaben über Abstimmungs- und Unterrichtungspflichten bis zur Kabinettvorlage, die dazu beitragen, dass größtmöglicher Sachverstand in den Entwurf einfließt und frühzeitig Akzeptanzprobleme vermieden werden können.

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