Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Kriminelle lassen sich von Landesgrenzen selten beeindrucken. Gleichzeitig ist die grenzüberschreitende Strafverfolgung besonders herausfordernd. Mit dem neuen Gesetzentwurf wollen wir die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Strafverfolgung stärken – und zugleich für klare Regeln und rechtsstaatliche Verfahren sorgen. Wir geben den Ermittlerinnen und Ermittlern wichtige neue Instrumente an die Hand, die es ermöglichen, digitale Beweise schnell und rechtssicher über Ländergrenzen hinweg zu sichern. Das ist moderner Rechtsstaat in der digitalen Welt.“
Das sogenannte E-Evidence-Paket der Europäischen Union besteht aus einer Verordnung über die europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnung für elektronische Beweismittel sowie aus einer ergänzenden Richtlinie. Unter Wahrung hoher rechtsstaatlicher Standards und Datenschutzanforderungen soll der grenzüberschreitende Zugriff auf elektronische Beweise in Strafverfahren vereinfacht werden. Kern des neuen EU-Rechtsrahmens sind zwei neue Instrumente:
- Die Europäische Herausgabeanordnung ermöglicht Ermittlungs-behörden eines EU-Mitgliedstaates, digitale Beweismittel – etwa E-Mail-Inhalte, IP-Adressen oder Kundendaten – direkt bei Anbietern in einem anderen Mitgliedstaat anzufordern.
- Mit der Europäischen Sicherungsanordnung kann verlangt werden, dass Daten zunächst gespeichert und nicht gelöscht werden – ggf. bis eine Herausgabeanordnung vorliegt.
Anbieter von Internetdiensten – auch solche aus Staaten außerhalb der EU – müssen dafür einen festen Ansprechpartner („Adressaten“) in der EU benennen, an den sich die Ermittlungsbehörden wenden können. In der Regel müssen Herausgabeanordnungen innerhalb von 10 Tagen befolgt werden – in Notfällen sogar innerhalb von 8 Stunden.
Für beide Instrumente gelten klar definierte Voraussetzungen und Verfahren. Für besonders sensible Daten – zum Beispiel aus Behörden oder von Berufsgeheimnisträgern wie Ärztinnen und Ärzten oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten – gelten besondere Schutzmechanismen.
Der Gesetzentwurf soll die Vorgaben der EU in nationales Recht umsetzen. Dazu werden unter anderem Zuständigkeiten festgelegt, Verfahrensabläufe geregelt und Rechtsschutzmöglichkeiten verankert.
Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 1. August 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Verbände werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht werden.
Den Gesetzentwurf und weitergehende Informationen finden Sie hier.